
§1 Gegenstand des Vertrages
Die ChannelAdvisor GmbH, Oranienburger Str. 87, 10178 Berlin | Germany (ChannelAdvisor) betreibt Rechner, die semipermanent bzw. permanent an das Internet angebunden sind. ChannelAdvisor stellt dem Kunden (Vertragspartner) auf diesen Rechnern Speicherplatz zur Verfügung, der dazu benötigt wird, die einzutragenden Artikel sowie zusätzliche Informationen zu hinterlegen. ChannelAdvisor verfügt ferner über alle Nutzungsrechte an dem Software-Tool AuktionMaster - eine internetlauffähige, von ChannelAdvisor (oder deren Dienstleistern) gehostete Software, durch die Verkäufe und Versteigerung von Artikeln und Dienstleistungen über Shops und Onlinemarktplätze durchgeführt werden können.
Der Höchstbieter/Käufer einer Auktion/eines Verkaufs des Vertragspartners wird nach einer erfolgreichen Auktion/einem Verkauf auf die Webseite von ChannelAdvisor geleitet, um dort seine Adressdaten zu vervollständigen, oder per Cross-Selling artikelspezifisches Zubehör - welches vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt wird - zu ordern. ChannelAdvisor übermittelt diese Daten dann direkt an den Vertragspartner. Der genaue Funktionsumfang von AuktionMaster kann der Internet-Seite http://www.channeladvisor.de entnommen werden.
Der Vertragspartner verkauft und versteigert über solche Shops und Onlinemärkte Produkte und/oder Dienstleistungen an Dritte und will die Abwicklung und Durchführung seiner derartigen Verkaufs- und Versteigerungsgeschäfte über AuktionMaster verwirklichen. Für diesen Service berechnet ChannelAdvisor die Preise gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste unter http://www.channeladvisor.de/de/registration_pricelist.php. Eine Preisänderung ist mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen möglich.
§2 Leistungen von ChannelAdvisor
a) ChannelAdvisor räumt dem Vertragspartner ein auf die Dauer des Vertrages zeitlich begrenztes, unübertragbares, nicht exklusives, nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht hinsichtlich von AuktionMaster ein.
b) ChannelAdvisor stellt dem Vertragspartner Speicherplatz für das Hosting von Bildern zur Verfügung.
c) ChannelAdvisor gewährleistet eine Verfügbarkeit des Services von 98,5 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Rechner aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ChannelAdvisor liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht verfügbar sind.
d) ChannelAdvisor stellt dem Vertragspartner ein Benutzerkonto für die Nutzung der Dienste zur Verfügung. Mit Hilfe eines passwortgeschützten Zugangs erhält er die Möglichkeit seine Daten mit den Daten der Rechner abgleichen kann. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und ChannelAdvisor unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
e) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf ChannelAdvisor die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§3 Vergütung
a) Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Vertragspartner eine monatliche Basisgebühr, Verkaufsprovisionen, Einstellgebühren und Gebühren für das Hosting von Bildern. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der jeweils aktuellen gültigen Preisliste zu AuktionMaster unter http://www.channeladvisor.de/de/registration_pricelist.php.
b) Die monatliche Basisgebühr für die Leistungen von ChannelAdvisor beinhaltet einen anfänglichen Speicherplatz von 100 MB für das Hosting von Bildern.
c) Die Verkaufsprovisionen werden prozentual auf Grundlage des Verkaufspreises inklusive der Versandkosten berechnet. Unabhängig von der prozentualen Berechnung werden jedoch eine Mindest- und eine Maximal-Verkaufsprovision pro Artikel festgelegt. Die Verkaufsprovisionen beziehen sich auf alle verkauften/versteigerten Artikel, die automatisch und/oder manuell erfasst oder anderweitig eingelesen wurden; unabhängig davon, ob ein Artikel dem Käufer/Höchstbieter tatsächlich übergeben wird. Ein Artikel, bei dem nach acht Wochen keine Zahlung erfolgt ist wird als "offener Artikel" abgerechnet.
d) Einstellgebühren sind für jedes Angebot eines Artikel zu zahlen, das über AuktionMaster in das Netz gestellt wird, unabhängig davon, ob der Artikel tatsächlich verkauft/versteigert und/oder bezahlt wird oder nicht.
e) Die Gebühren für das Hosting von Bildern fallen an, wenn der Vertragspartner über die in der Basisgebühr enthaltenen 100 MB weiteren Speicherplatz nutzen will, wobei maximal 2000 MB pro Benutzerkonto verwendet werden können.
f) ChannelAdvisor stellt seine Leistungen monatlich zu Beginn eines jeden Vertragsmonates in Rechnung. Die Basisgebühr und etwaige Gebühren für das Hosting von Bildern sind im voraus zu Beginn eines jeden Vertragsmonates zu zahlen. Verkaufsprovisionen und Einstellgebühren werden von ChannelAdvisor im Nachhinein zu Beginn des nachfolgenden Vertragsmonates auf Grundlage der tatsächlichen Aktivitäten auf dem Benutzerkonto des Vertragspartners abgerechnet.
g) Die in Rechnung gestellten Beträge sind vom Vertragspartner im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen. Sie sind sofort fällig. Der Einzug der jeweils zu Beginn eines Vertragsmonats in Rechnung gestellten Beträge erfolgt kurzfristig nach der Rechnungsstellung.
h) Einwände gegen die Rechnung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt unter Benutzung des Support-Formulars geltend zu machen.
i) ChannelAdvisor ist berechtigt, die Preise nach Vorankündigung mit einer Frist von vier Wochen zu verändern. Das Recht zur Kündigung (§ 6 b) bleibt in diesem Fall unberührt.
j) Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen berechnet und vom Vertragspartner sind zusätzlich etwaige Anwaltshonorare und Inkassokosten zu zahlen.
§ 4 Sperrung des Benutzerkontos
Sollte ein Einzug der gemäß § 3 zu zahlenden Gebühren im Lastschriftverfahren erfolglos sein, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per Email. Mit dem Versand dieser Email beginnt eine Nachfrist von 5 Tagen, bevor Ihr Benutzerkonto und damit Ihr Zugang zum Service von ChannelAdvisor gesperrt wird.
§ 5 Rechtmäßigkeit der Inhalte/Artikel
a) Für die Artikel sowie deren Beschreibung und Darstellung ist allein der Vertragspartner verantwortlich. Er versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der für ihn darzustellenden Artikel weder gegen deutsches noch gegen hiervon gegebenenfalls abweichendes Recht der Staaten, auf die das Angebot ausgerichtet ist oder in dem der Vertragspartner seinen (Wohn-)Sitz hat, insbesondere Marken-, Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbs- und Strafrecht, verstößt. Er verpflichtet sich ferner, mittels der Dienstleistung von ChannelAdvisor keine pornographischen Inhalte und/oder Leistungen anzubieten, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, pornographische Videos etc.) zum Gegenstand haben; es sei denn, diese Inhalte werden von den entsprechenden Plattformbetreibern, in die dieser Artikel eingetragen werden soll, ausdrücklich genehmigt.
b) ChannelAdvisor behält sich vor, Artikel, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinen Rechnern auszunehmen oder nachträglich zu löschen. Den Vertragspartner wird sie von einer etwa vorgenommenen Löschung der Artikel unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn ChannelAdvisor von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Es entsteht für ChannelAdvisor keine Prüfungspflicht. Für den Fall, dass der Vertragspartner den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird ChannelAdvisor die betroffenen Artikel wieder verfügbar machen.
c) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite, Artikelbeschreibung oder eines Artikels des Vertragspartners beruhen, stellt der Vertragspartner ChannelAdvisor hiermit umfassend frei.
d) Ein Verstoß des Vertragspartners gegen die zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt ChannelAdvisor zur Sperrung des Benutzerkontos und zur außerordentlichen fristlosen Kündigung.
§ 6 Testphase, Dauer des Vertrages, Kündigung
a) Mit Abschluss des Vertrags beginnt eine 30-tägige kostenfreie Testphase. Im Anschluss daran, also 31 Tage nach Abschluss des Vertrages, beginnt der erste im Hinblick auf Zahlungen und Kündigungen relevante "Vertragsmonat". Jeder folgende Vertragsmonat beginnt jeweils an dem entsprechenden Tag der folgenden Kalendermonate. Sofern ein entsprechender Tag in einem Kalendermonat nicht existiert, beginnt dieser Vertragsmonat am ersten des folgenden Kalendermonats.
b) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Vertragspartner innerhalb der Testphase jederzeit mit sofortiger Wirkung und im Anschluss an die Testphase jeweils bis zum dritten Werktag eines jeden Vertragsmonats mit Wirkung zum Ablauf des jeweiligen Vertragsmonates gekündigt werden. Der Vertrag kann durch ChannelAdvisor unter Einhaltung einer 90-tägigen Frist gekündigt werden.
c) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch ChannelAdvisor gilt insbesondere: ein Verstoß des Vertragspartners gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen; eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für ChannelAdvisor dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen; die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße durch den Vertragspartner nach Abmahnung durch ChannelAdvisor; ein Zahlungsverzug, der länger als sechs Wochen andauert, bzw. im Falle einer Rücklastschrift das Ausbleiben der Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach Datum der entsprechenden Benachrichtigungs-Email; die Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners; wenn der Vertragspartner durch sein Verhalten den Dienst ChannelAdvisor/AuktionMaster in Misskredit bringt und dessen Ansehen Schaden zufügt oder zufügen möchte.
§ 7 Folgen der Kündigung
a) Nach Vertragsende werden dem Vertragspartner auf Anforderung die im System von ChannelAdvisor gespeicherten Daten in einer elektronisch zu verarbeitenden Form übersandt. Im Übrigen werden unverzüglich nach Vertragsende die Daten des Vertragspartners von ChannelAdvisor auf den von ihr betriebenen Rechnern nach eigenem Ermessen gesperrt oder gelöscht. Der Vertragspartner wird hierüber nicht gesondert informiert. ChannelAdvisor ist nach einer Löschung technisch nicht länger in der Lage, Einblicke in die Daten des Vertragspartners zu nehmen. Gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr entsprechend der aktuellen Preisliste wird ChannelAdvisor die Daten in ihrem System weiter zur Verfügung halten und dem Vertragspartner die Möglichkeit zum Zugang zu den Daten verschaffen.
b) Sofern dem Vertragspartner zur Durchführung des Vertrags Software und/oder Datenbanken von ChannelAdvisor zur Verfügung gestellt werden, so geschieht dies nur zur Durchführung des vorliegenden Vertrags. Der Vertragspartner erhält lediglich ein einfaches nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags übertragen. Er ist verpflichtet, die Software und/oder Datenbanken nebst allen eventuellen Sicherungskopien bei Vertragsende an ChannelAdvisor zurückzugeben. Auf den Rechnern des Vertragspartners sind die Software und/oder Datenbanken zu löschen. Der Vertragspartner darf die Programme nicht an Dritte weitergeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 EUR.
§ 8 Datensicherheit, Datenschutz
a) ChannelAdvisor gewährleistet, dass die persönlichen Daten des Vertragspartners nach besten Möglichkeiten geschützt werden. Die Mitarbeiter von ChannelAdvisor unterliegen der vertraglichen Schweigepflicht bezüglich dieser Daten. Sollten dennoch einmal Daten an unbefugte Dritte gelangen, informiert ChannelAdvisor unverzüglich nach entsprechender Kenntniserlangung den Vertragspartner.
b) ChannelAdvisor weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Vertragspartner weiß, dass ChannelAdvisor das auf dem Server gespeicherte Artikelangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Vertragspartners aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm an ChannelAdvisor übermittelten Daten trägt der Vertragspartner deshalb selbst Sorge.
c) Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, und Daten, die für die Abwicklung der Online-Auktionen benötigt werden, sowie andere Informationen, die für die Darstellung der Artikel von Belang sind (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer), von ChannelAdvisor während der Dauer des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere auch für Darstellungs- und Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Ferner ist der Vertragspartner damit einverstanden, dass die erhobenen Daten von ChannelAdvisor auch zur Beratung ihrer Kooperationspartner, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Dienstleistungen genutzt und verarbeitet werden. Der Vertragspartner kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
d) Der Vertragspartner stimmt der Übermittlung der personenbezogenen Daten seiner Kunden an diejenigen Dienstleister zu, die zum Zwecke der Vertragsdurchführung - auf seinen Wunsch bzw. auf Wunsch seiner Kunden - hinzugezogen werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Kunden über diesen Umstand sowie über die Nutzung und Verarbeitung der Daten gemäß des obigen § 6 c rechtzeitig zu informieren und ggf., sofern notwendig, deren Erlaubnis einzuholen. ChannelAdvisor ist bei einer Weitergabe der Kunden-, Käufer-/Höchstbieterdaten und Artikeldaten an einen dritten Dienstleister oder Dritte im Sinne des § 6 c) nicht zur Prüfung des vorliegenden Einverständnisses des Kunden bzw. Käufers/Höchstbieters verpflichtet.
e) Der Vertragspartner verpflichtet sich, ChannelAdvisor von etwaigen Ansprüchen wegen nicht erlaubter Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten der Kunden des Vertragspartners bzw. der Käufer/Höchstbieter freizustellen.
f) ChannelAdvisor wird keine sicherheitsrelevanten Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Vertragspartners ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als ChannelAdvisor gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren, oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Vertragspartner nicht widerspricht.
§ 9 Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung von ChannelAdvisor für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet ChannelAdvisor für jeden Grad des Verschuldens.
b) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von ChannelAdvisor.
c) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber ChannelAdvisor ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von ihren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitervertretern und Erfüllungsgehilfen.
d) Sofern der Vertragspartner die Leistungen von ChannelAdvisor nicht als (End-)Verbraucher sondern als Unternehmer bei ChannelAdvisor bestellt bzw. in Anspruch nimmt, ist die Haftung von ChannelAdvisor beschränkt auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden. Diese Haftungsbeschränkungen gilt nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltnes von ChannelAdvisor entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bingen.
b) Änderungen oder Ergänzungen des zwischen ChannelAdvisor und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
c) Alle Erklärungen von ChannelAdvisor können auf elektronischem Weg an den Vertragspartner gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
d) Der Vertragspartner kann mit Forderungen gegenüber ChannelAdvisor nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
e) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten bzw. zu übertragen.
f) Sollte eine Bestimmung des zwischen ChannelAdvisor und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
g) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner per eMail mitgeteilt. Dem Vertragspartner wird die Möglichkeit gegeben, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich oder per eMail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn ChannelAdvisor bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an ChannelAdvisor.
Letzte Aktualisierung: 17.10.2006




